Impressum

Impressum Brav Germany GmbH

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Verantwortlicher Ansprechpartner für Text, Bild und AGB's
Brav Germany GmbH
Espen Falck Engelstad
Geschäftsführer

Benzstr. 26, D – 82178 Puchheim
Tel.:     (+49) 89 – 849 369 21
Fax:     (+49) 89 – 849 369 13
e-mail: customerservice.germany@brav.com

Handelsregister-Eintrag: Amtgericht München HRB 163718

Umsatzsteuer-ID: DE814360518

Bedingungen / AGB – Stand: 01.09.2018

Bildrechte: 

Copyright und Bildrechte liegen bei 
Brav Norway
Blåswixvegen 5, N-2624 Lillehammer, Norway. P.O. Box 814, N-2626 Lillehammer, Norway. Tel.: +47 61 22 21 00

Nordic Walking Bilder: 
Urheberrechte: Verena Greimel, Fotografin. 

 

1. Allgemeine Bedingungen

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingun-gen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn der Besteller auf solche verweist.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Es sind die Verkaufs- und Lieferbedingun-gen in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder-gelegt.

(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Datenschutz

(1) Wir verwenden die vom Besteller mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift einschließlich Landesbezeichnung, Nutzerkategorie, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, gesonderte Lieferanschrift) nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den weiteren geltenden Datenschutz-vorschriften. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO die Erfüllung des Vertrags. Die personenbezo-genen Daten des Bestellers, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestands-daten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträ-ge von uns oder dem von uns für die Vertriebsabwicklung beauftragten Partnerunternehmen nach Nr. 1 verarbeitet. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt – hiervon ausge-nommen ist die rechtliche Verfolgung von Leistungs-ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis.

(2) Der Besteller kann die Löschung Ihrer Daten jederzeit verlangen, wobei wir in diesem Fall von sämtlichen, mit Ihnen geschlossenen Verträgen zurücktreten.

3. Angebot

(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Ein Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit dem Empfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Auftragsbestätigung

(1) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist allein der Wortlaut der Auftragsbestätigung inklusive dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.

(2) Zeichnungen, Ablichtungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Wir behalten uns Modelländerungen und – Verbesserun-gen vor, sofern der Besteller die Ware noch nicht weiterveräußert hat und hierfür schwerwiegende Gründe, wie beispielsweise die Gefährdung der Endabnehmer oder die Unveräußerbarkeit vorliegen. Der Besteller wird über die Änderung zeitnah informiert.

5. Preise

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehr-wertsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rech-nungen des Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung abzgl. 3 % Skonto zahlbar.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so befindet er sich unmittelbar im Verzug und hat von diesem Zeitpunkt die gesetzliche Verzugszinse zu entrichten.

(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

 (5) Für den Fall, dass eine Ratenzahlung vereinbart worden ist, wird diese widerrufen, sobald der Bestel-ler eine Rate nicht bezahlt oder aber eine getätigte Lastschrift zurückgebucht wird. Auch wenn Ratenzah-lung gewährt wird, bedeutet dies keine Stundung des geschuldeten Betrages. Ab dem Verzug fallen daher die gesetzlichen Zinsen an, welche auch geltend gemacht werden können.

 (6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge-stellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehal-tungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 (7) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einzie-hungsspesen zu Lasten des Unternehmers.

(8) Tritt Zahlungsverzug ein, wird eine Warenkredit-versicherung gekündigt oder eine Lastschrift nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, den Besteller von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Ferner sind wir dazu berechtigt nach dem Ablauf einer angemessenen Frist (14 Tage) von sämtlichen mit dem Besteller geschlossenen Verträgen zurückzutre-ten.

 6. Lieferzeit

 (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

 (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfül-lung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehal-ten.

 (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

 (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorlie-gen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Bestellern über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixge-schäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferver- zugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

 (6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestim-mungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefer- verzug auf einer von uns zu vertre-tenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorherseh-baren, typischerweise eintretenden Schaden be-grenzt.

 (7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehba-ren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Versand und Gefahrübergang

 (1) Sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslie-ferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung be-stimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.

 (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 8. Mängelgewährleistung

 (1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs-gemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat die Produkte sofort zu prüfen und uns allfällige Mängel innert 7 Kalendertagen schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Besteller dies, so gelten die Produkte als angenommen.

 (2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wer-den wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Män-gelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz-ware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacher-füllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffs-Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

 (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung min-dern.

 (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadenser-satzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverlet-zung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Besteller vertraut hat und auch vertrauen durfte.

 (6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 (7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 (8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

 (9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

 9. Mindermengenzuschlag

 Bei Bestellungen unter € 150 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 7,50 auf den Rechnungsgesamtbetrag aufgeschlagen.

 10. Rücktritt vom Vertrag

 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Besteller falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurtei-lung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlö-sung fälliger Schecks, Antrag auf Abgabe eidesstattli-cher Versicherung) bzw. über das Vermögen des Bestellers Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah-rens gestellt wird. Ebenso können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von uns abgeschlossene Warenversicherung im Hinblick auf den betroffenen Kunden die Deckung aufhebt oder aber im Fall einer Lastschriftvereinbarung Rücklastschriften, gleich aus welchem Grund auftreten.

 11. Eigentumsvorbehalte

 (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestel-lers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir be-rechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwer-tungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 (4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräu-ßerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwach-sen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Bestel-ler auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahm-ten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizuge-ben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten

 die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 12. Haftung

 (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsna-tur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

 2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Scha-dens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 13. Besondere Weiterveräußerungsbedingungen

 (1) Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren in keinem Fall im Wege von Internetauktionen (sog. Powerselling) an Dritte - gleichwohl ob Verbraucher oder nicht - zu veräußern.

 (2) Der Besteller verpflichtet sich zudem, die gelieferten Waren auch nicht ausschließlich über das Internet, sondern allenfalls bei gleichzeitigem Betreiben eines Ladengeschäfts mit regelmäßigen Öffnungszeiten sowie Service und Reparaturangeboten an Dritte zu veräußern. Hintergrund ist, dass die Qualität und der Service, welcher dem Endverbraucher bisher zur Verfügung gestellt wurde, nicht darunter leiden soll, dass es auf-grund eines ausschließlich gewinnoptimierten Ver-kaufsmarktes (Internet) keinen direkten Ansprechpart-ner bzw. Anlaufort für den Verbraucher mehr gibt, an den er sich im Falle von Fragen wenden kann. Im Sinne einer Qualitätssicherung ist daher der Vorhalt eines Ladengeschäftes durch den Besteller, Vertragsvoraussetzung.

 (3) Der Besteller verpflichtet sich zudem, die gelieferten Waren mit Ausnahme von Verbrauchern nur an Käufer weiter zu veräußern, die sich dem Besteller gegenüber den in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Verpflichtun-gen in gleicher Weise wie in Absatz 3 geregelt strafbe-wehrt unterwerfen. Anderenfalls hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5000 an den Lieferanten zu zahlen. Des Weiteren ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann weitere Geschäftsbezie-hungen mit dem Besteller ausschließen. Verstößt der Käufer, an den der Besteller die Waren weiterveräußert hat, gegen seine Verpflichtungen, hat der Besteller wahlweise seine Ansprüche gegen den Käufer durchzu-setzen oder seine Ansprüche an den Lieferanten abzu-treten.

 14. Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier-durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlichen Erfolg dem unwirksamen möglichst nahekommt.

 15. Änderung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

 Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingung jeder-zeit vorzunehmen.

 16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 (1) Als Gerichtsstand gilt unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Bestellern auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen